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Mutares schiebt Wachstumsziele vor – Aktie erholt sich trotz Bilanzhürde
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Quotenstreit in Berlin: Justizsenatorin sieht Grundgesetz verletzt
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Geringe Aktivität, robuste Indizes: Die stille Reaktion des Marktes auf den Iran-Konflikt
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Fusionen drücken Zahl der Volksbanken im Südwesten – Geschäft wächst dennoch
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Krankenhausreform: Niedersachsen fürchtet Folgen der Pflegepersonal-Untergrenzen

17.03.2026


Vor der entscheidenden Bundesratsbefassung mit der Krankenhausreform wächst in Niedersachsen der Druck auf die Bundesregierung. Landesgesundheitsminister Andreas Philippi warnt, jede zweite Klinik im Bundesland könnte durch eine geplante Verschärfung der Pflegepersonal-Regeln in erhebliche Schwierigkeiten geraten. Auf der Mitgliederversammlung der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) machte der SPD-Politiker deutlich, dass aus seiner Sicht zentrale Standorte auf dem Spiel stehen.

Im Kern geht es um neue Untergrenzen für Pflegepersonal in besonders pflegeintensiven Bereichen. Werden diese Mindestvorgaben unterschritten, könnte das nach den aktuellen Planungen nicht nur Folgen für die betroffene Abteilung haben, sondern für den gesamten Klinikstandort. Ein negatives Gutachten zur Personalausstattung gefährde die Zuweisung der Leistungsstufen für die ganze Klinik, sagte Philippi. Nach seiner Einschätzung wäre davon rund jede zweite Einrichtung in Niedersachsen betroffen. Die geplante Regelung bezeichnete er als „mehr als unverhältnismäßig“ und griff zur Zuspitzung auf den internationalen Diagnoseschlüssel zurück: Die Maßnahme sei „mindestens eine F70“, also ein Code, der in der Medizin für eine leichte Intelligenzminderung steht.

Philippi hat nach eigenen Angaben bereits das Gespräch mit Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) gesucht, um Änderungen an der Regelung zu erreichen. Am 27. März soll sich der Bundesrat mit den Anpassungen der Krankenhausreform befassen. Im Zentrum stehen dabei die sogenannten Leistungsgruppen. Sie definieren bundesweit einheitliche Anforderungen an Ausstattung, Fachärzte und andere Ressourcen. Nur Kliniken, die diese Kriterien erfüllen, sollen bestimmte Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen dürfen. Eine negative Bewertung beim Pflegepersonal könnte damit die wirtschaftliche Basis ganzer Häuser infrage stellen.

Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft unterstützt die Kritik an den geplanten Pflegeuntergrenzen, mahnt aber zugleich ein umfassenderes Umsteuern in der Reform an. Ohne einen tiefgreifenden Bürokratieabbau werde die Klinikreform nicht gelingen, betonte NKG-Vorsitzender Rainer Rempe. Jede Stunde, die nicht in Dokumentation, sondern bei den Patienten verbracht werde, erhöhe Versorgungsqualität und Mitarbeiterzufriedenheit, sagte er. Während die politischen Verhandlungen in Berlin weiterlaufen, wächst in den niedersächsischen Kliniken die Sorge, dass schärfere Auflagen bei Pflege und Dokumentation die Spielräume im laufenden Betrieb zusätzlich einengen könnten.